ADR-2019 - Gefahrtgutausbildung-Noe

 Gefahrgutausbildung Niederösterreich
 Im Weltkulturerbe Wachau  
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ADR-Novelle 2019

Inkrafttreten: 01.01.2019
Übergangsfrist 6 Monate

Voraussichtliche Änderungen:

      1. Änderungen in den Anlagen A und B des ADR und in den Teilen 1 bis 7 RID
      2. Neue UN-Nummern
      3. Neue bzw. geänderte Sonderbestimmungen
      4. Präzisierung, Änderung von Umverpackungen
      5. Neuer Gefahrzettel 9A und neues Kennzeichen für Lithium-Batterien
      6. Neue Bau- und Zulassungsvorschriften für bestimmte Gefahrgutfahrzeuge

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