ADR-Novelle 2019
Inkrafttreten: 01.01.2019
Übergangsfrist 6 Monate
Voraussichtliche Änderungen:
- Änderungen in den Anlagen A und B des ADR und in den Teilen 1 bis 7 RID
- Neue UN-Nummern
- Neue bzw. geänderte Sonderbestimmungen
- Präzisierung, Änderung von Umverpackungen
- Neuer Gefahrzettel 9A und neues Kennzeichen für Lithium-Batterien
- Neue Bau- und Zulassungsvorschriften für bestimmte Gefahrgutfahrzeuge