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B. Zumstein Logistikberatung


Dienstleistungen


Mandat Gefahrgutbeauftragter

  • Stellen von externem Gefahrgutbeauftragter
  • Praxisorientierte und wirtschaftliche Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen des Gefahrguttransportrecht
  • Behördenkonformer Jahresbericht
  • Mängelberichte
  • Benennung und Schulung der beauftragten Personen
  • Zuständiger Ansprechpartner für Behörden, Aemter, Polizei
  • Überwachung der Betriebsabläufe

Was kann ein externer Berater, außer Kosten zu verursachen?
Einen externen Gefahrgutbeauftragter ins Unternehmen zu holen und ihn damit zu beauftragen, Fehler zu suchen, erscheint nicht unbedingt schmeichelhaft für den Auftraggeber. Vor allem der Gefahrgutbeauftragte soll ja Abweichungen von den Vorschriften aufdecken, dokumentieren und dem Unternehmer melden. Doch genau hier liegt der Vorteil eines Außenstehenden. Denn zwei Eigenschaften bringt jeder externe Berater immer mit: Er ist nicht „betriebsblind“ und er verfügt über einen Wissensschatz, der nicht auf das Unternehmen beschränkt ist, für das er tätig wird. Im weiteren können sich die Mitarbeiter des Unternehmens auf Ihr Kerngeschäft und Tagesgeschäft konzentrieren.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

B. Zumstein Logistikberatung
Postfach 202
CH-2544 Bettlach
Tel: +4132 645 4270
Mobil: +4179 410 0457
Fax: +4132 645 1639
eMail: info@gefahrgutausbildung.com
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