Der Inhalt darf nicht für komerzielle Verwendung weitergegeben werden.
Der Inhalt darf nur für die Bestimmungen der Lenker-und Gefahrgutbeauftragenausbildung verwendet werden.
Für alle andere Verwendungen ist die Zustimmung einzuholen.
Der Inhalt dieser Webseite ist ausschliesslich die Meinung des Verfassers.
Im Falle einer anderen Meinung bzw. Rechtsansicht kann
kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.
Der Seminarinhalt ist ausschliesslich Rechtsmeinung des Vortragenden
der im Einklang mit der österreichischen Rechtsgrundlage steht.
Andere Rechtsauslegungen können nicht aus Grundlage für Rechtsansprüche gewertet werden.
Der Veranstalter behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmeranzahl oder aus anderen zwingenden Gründen den ausgeschriebenen Kurs abzusagen . Weiters behält sich der Veranstalter das Recht vor, die angemeldeten Seminarteilnehmer zum einem anderen Kurs und Seminarveranstalter weiter zu vermitteln. Der Veranstalter refundiert im Fall einer Kursabsage den bereits am Stornotag einbezahlten und am Konto gezeichneten Seminarbetrag zur Gänze.
Der Veranstalter behält sich auch vor , ohne Angabe von Gründen den ausgeschriebenen Kurs auf einen anderen Seminarort oder Seminartermin zu verlegen.
Bei Ablauf der ADR_Bescheinigung ( Lenkerausweis) infolge der angeführten Verlegungen bzw. Storno des Seminars, kann kein Rechtsanspruch auf Ausbildungs bzw. Kostenerstatz gestellt werden.
Bei Storno des Seminars durch einen Seminarteilnehmer auf Grund der Standort oder Terminverlegung werden 50% des bezahlten, und am Konto gezeichneten Seminarbeitrages rückerstattet.
Anfallende Mehrkosten infolge der Reise auf Grund einer Standortverlegung oder der Zeitverschiebung können von den Seminarteilnehmern nicht in Rechnung gestellt werden.
Der Seminarbeitrag ist bei Seminaranmeldung fällig und kann daher sofort in Rechnung gestellt werden.
Im Falle des unentschuldbaren Fernbleibens durch den Seminarteilnehmer, ausgenommen davon sind Krankheit, Unfall, und Todesfall eines nahen Familienangehörigen ist der Seminarbeitrag fällig.
Bei Stornierung der Seminaranmeldung werden folgende Sätze in Rechnung gestellt:
bis 12 Stunden vor vereinbartem Seminarbeging - 100 %
bis 24 Stunden vor vereinbartem Seminarbeging - 80 %
bis 48 Stunden vor vereinbartem Seminarbeging - 50%
mehr als 48 Stunden vor Seminarbeging keine Kostenverrechnung
Bei Fernbleiben vom Unterricht, ob entschuldigt oder unentschuldbar, kann kein positiver Seminarabschluss erwartet werden.
Bei allen Seminaren ist eine Mindestanzahl von 5 Seinarteilnehmer ggefordert, sofern in den einzelen Seminarausschreibungen keine andere Teilnehmerzahl angeführt ist.
Es werden die österreichischen spezifischen Bestimmungen über den Datenschutz angewendet.
Die in den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften angeführten Bestimmung über die Erhebung und Archivierung von Daten im Zuge der Ausbildung
stehen im Einklang mit dem österreichischen Datenschutzbestimmungen und werden ausschliesslich für die Ausweisausstellung verwendet.
An Dritte werden für Komerzzwecke oder auch andere Interessen keine Daten übermittelt.